danke für deine antwort. und wie lang gilt das ps normalerweise?
Hi!
wenn man jetzt ein ps bestanden hat und die VO Prüfung noch nicht geschrieben hat... Kann man dann auch noch das modul nochmal neu belegen, bei einem anderen prof zum beispiel und das ps nochmal schreiben?? gilt da auch die frist von 6 monate?
Danke im voraus!
lg
Wie sieht es eigentlich bei den Masterstudien aus bzgl. des Zeitrahmens? - Die meisten Module werden ja nur einmal im Jahr angeboten, dass heißt es gibt also nur 3 Antrtitte pro Jahr. - Wenn ich jetzt im 3. Antritt die Prüfung mit ner 4 bestehe, aber mich rein theoretisch verbessen möchte, dann müsste ich auf Grund der Modulstruktur schon mindestens ein Jahr warten. - Ist das trotzdem durch die 6 Monats Frist geregelt?
EDIT: um nochmals das UnivG zu zitieren:
"Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. An den Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 bis 21 dürfen zwei positiv beurteilte Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem zentralen künstlerischen Fach während der gesamten Studiendauer je einmal wiederholt werden."
Der erste Auszug ist interessant. - Weil da heißt es bis 6 Monate nach Ablegung, bzw. längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums. - Das heißt im Prinzip, denn jeweiligen Universitäten ist es frei zu entscheiden wie das gehandhabt wird, da damit alle Optionen abgedeckt sind. - Ich denke bei einem Bachelorstudium wird der Aufwand größer sein und man wird die 6 Monate einhalten, bei einem vergleichbaren kleinen Masterstudiengang wird man wohl je nach Prof. dies wiederholen können so lange man will.
Hat da jemand Erfahrungen damit?
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