hallo,
mich würde auch interessieren ob ich PS+VO auch nach 6 Monaten noch wiederholen darf?
Weiß da jemand bescheid oder gilt dieselbe Regelung wie für bereits bestandene Prüfungen?
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The answer to violence is even more democracy, even more humanity, but never naivety.
Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident
hallo,
mich würde auch interessieren ob ich PS+VO auch nach 6 Monaten noch wiederholen darf?
Weiß da jemand bescheid oder gilt dieselbe Regelung wie für bereits bestandene Prüfungen?
d.h. du hast das PS und die VO bereits bestanden oder eins/beide nicht? Wenn du beides bestanden haben solltest, hast du die Nachschreibefrist zur Notenverbesserung bereits verpasst.. Die ist nach 6 Monaten schon lange um. Wenn du jedoch die VO oder das PS und die VO nicht bestanden haben solltest, kannst du die Prüfung natürlich nachholen (2.Prüfungsantritt).
lg
hallo,
ich habe 3 Module (vo+ps) erfolgreich bestanden. allerdings nur mit gesamtnote 3. die module sind schon länger als 1/2 jahr her. das bedeutet also finito für mich? falls ja kannst du mir eine quelle nennen die das bestätigt.
was wäre wenn ich politik als support gemacht habe und diese prüfung noch unter nicht zugeordnet steht? kann ich dann einfach noch soziologie machen und mir das als support anrechnen?
lg und vielen dank für die auskunft.
Beitrag #5
Ja, das müsste so gehen.
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Hey,
sorry, hatte jetzt nicht soviel Zeit um alles hier zu durchforsten ob es dieses Thema vlt. schon gibt, bei Bedarf bitte verschieben, danke!
Also, wie ich (vor Langem) mal gehört habe kann man positive Gesamtprüfungen innerhalb eines halben Jahres wiederholen, um sich zu verbessern - allerdings kann man sich auch verschlechtern - stimmt das so? Ich würde nämlich gerne ein paar Prüfungen verbessern auf die ich mehr hätte lernen können um meinen Schnitt ein bischen hoch zu ziehen - allerdings habe ich natürlich auch keine Lust mich zu verschlechtern oder gar negativ in einer Prüfungen zu sein die ich eigentlich schon bestanden hatte - ist dies also wahr? Also gilt dann echt nur die Note der zuletzt abgelegten Prüfung, und falls ich da negativ wäre muss ich diese dann wirklich nochmal schreiben, obwohl ich vorher ja schon mal positiv war?
Danke für Antwort, lg
Geändert von Tiny88 (23.02.2012 um 17:16 Uhr) Grund: beitrag in passenden thread verschoben
Ich glaube hier im Thread findest du alles was du brauchst.
lg
Hey, hab ich auch grad entdeckt - sorry und danke fürs verschieben!
wenn ich jetzt eine Prüfung freiwillig noch mal wiederhole (also ich bin jetzt positiv) und dann negativ bin, kann ich sie aber schon noch mal wiederholen oder??
im Gesetz steht ja irgendwas von "Die positiv absolvierte Prüfung darf 1 Mal innerhalb eines halben Jahres freiwillig wiederholt werden" also angenommen ich wäre jetzt negativ, kann ich dann gar nicht mehr wiederholen??
wenn du negativ bist, verlierst du nur einen weiteren Antritt, also bist du dann halt bei Antritt Nr. 3! Du musst die negative prüfung ja wiederholen, sonst könntest ja dein Studium hinschmeißen.
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