Zitat von
dermig
Hallo!
Es stimmt schon so wie es die Fachschaft schreibt.
Der Antrag auf Überprüfung der Gleichwertigkeit muss mitsamt aller Unterlagen (Bescheid, Diplomzeugnisse, Studienerfolgsnachweis,...) beim OLG-Präsidium abgegeben werden. Dieses beauftragt dann einen von (bisher) 3 Universitätsprofessoren mit der Erstellung eines Gutachtens über das Studium und die DA. Ausschlaggebend ist in erster Linie natürlich die DA da die Gleichwertigkeit des Studiums ja eigentlich schon festgestellt ist. Der Antrag kostet € 140,00 und das Gutachten, wenn ich mich richtig erinner, nochmals € 120,00 oder € 130,00. Die Dauer der Erledigung ist abhängig vom Professor der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt wird. IdR wird aber eine Frist von Seiten des OLG von 2 Monaten gesetzt. Es sollte aber normal um einiges schneller erledigt werden.
Wenn man dann den positiven Bescheid bekommen hat, kann man sich ganz normal für die Gerichtspraxis anmelden und es stehen einem (theoretisch) alle juristischen Berufe offen. Bei einem negativen Gutachten/Bescheid ist meines Wissens nach eine Zusatzarbeit in Form bzw. im Umfang einer Diplom-/Seminararbeit mit juristischem Schwerpunkt erforderlich.
mfg
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