Noch immer ist unklar, ob Wirtschaftsrechtler eine Klassisch Juristische Laufbahn einschlagen können … (Deine FStV informiert)
Leider kann bis heute immer noch nichts Konkretes über die Zulassung von Wirtschaftsjuristen zu den klassischen Berufen gesagt werden. Erst Ende Jänner soll es ein Treffen im Ministerium geben, bei dem der Entwurf des Berufsrechtsänderungsgesetzes diskutiert werden soll.
Langsam kristallisiert sich zwar heraus welche Fächer nachgeholt werden müssen, doch weiterhin unklar ist in welchem Ausmaß. Da es sich beim Berufsrechtsänderungsgesetz nur um einen Entwurf handelt, ändern sich die aktuellen Informationen aber laufend. Ebenfalls unklar ist, wer diese Prüfungen abnehmen soll, die Universität oder die Kammern.
Viel problematischer ist allerdings, dass es bis heute keine Novellierung des Rechtspraktikantengesetzes gibt. Das bedeutet, dass ohne Novellierung Wirtschaftsjuristen nicht zum Gerichtsjahr zugelassen werden können. Ohne Gerichtsjahr ist eine Zulassung zu den klassischen Berufen nicht möglich.
Ungeklärt ist auch die Frage ob Wirtschaftsjuristen das Verwaltungsjahr vom Land machen können. In dieser Angelegenheit hat die Universität gerade um eine Stellungnahme vom Land erbeten, die aber noch nicht beantwortet wurde.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es bis dato leider keine neuen Informationen gibt.
Wir halten euch auf dem Laufenden.
Deine FStV Jus
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