Der negative Bescheid wurde aufgehoben.. weil diskriminierung/willkür bzw. Auslegungsfehler(fehlende Auslegung)
Was heißt das jetzt?
Der negative Bescheid wurde aufgehoben.. weil diskriminierung/willkür bzw. Auslegungsfehler(fehlende Auslegung)
Zitat von www.juristenblatt.at
Klassische juristische Berufe?
Derzeit sieht es so aus, dass Wirtschaftsrecht Studierende, die ihr Studium nach dem 30.08.2009 begonnen haben, nach dem Berufsrechtsänderungsgesetzt zu den klassischen juristischen Berufen zugelassen sind. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass sie im Zuge der Wahlfächer Strafrecht vertiefen und ihre Diplomarbeit einen juristischen Schwerpunkt hat.
Studierende, die vor dem 30.08.2009 ihr Studium angefangen oder absolviert haben sind derzeit ausgeschlossen. Sie können zwar mit der Genehmigung des OLG Präsidenten ein Gerichtsjahr absolvieren, jedoch wird dies als Praktikum betrachtet und ermöglicht nicht die Zulassung zu den klassischen Berufen.
Wir von der Fachschaft Jus sind in Zusammenarbeit mit dem Fakultätsstudienleiter sehr darum bemüht, diese Situation zu ändern, da zwischen den Studierenden vor dem 30.08.2009 und denen danach studienplantechnisch kein markanter Unterschied besteht. Zusätzlich bevorzugt das Berufsrechtsänderungsgesetzt die Wirtschaftsrecht Studierenden der WU Wien. Diesen ist es möglich, die klassischen Berufe zu ergreifen, auch wenn sie ihr Studium vor dem 30.08.2009 begonnen haben.
Deine FStV Jus
Weiß jemand schon was neues? Brauche Nichtmehr allzu lange für mein Studium und hätte dann schon gern gewusst ob die Möglichkeit besteht oder nicht..
Hallo,
dieser Thread hat über 4.000 Hits, was mich annehmen lässt, dass ich nicht der Einzige bin den das Thema interessiert.
Aber anscheinend weis echt niemand irgendwas. Bedauerlich, denn die WU hats immerhin geschafft sich für ihre Studenten einzusetzen.
In Innsbruck ist das scheinbar unter den Tisch gekehrt worden.
Das Einzige was ich finden kann im Internet sind 2 neuerliche Urteile des VfGH
1.) http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/V...0B00271_01.pdf
2.) http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/V...0B01345_00.pdf
Mir persönlich geht es nicht darum unbedingt den Anwaltsberuf auszuüben, sondern darum mich benachteiligt gegenüber WiRe Studenten zu fühlen, die eben nach dem besagten Datum und noch dazu bei gleichem Studienplan angefangen haben...
Ich werde demnächst auf die Fachschaft schauen und dort mal ein paar Fragen stellen.
Werde dann hier berichten.
ja vorallem ist der studienplan wirklich quasi gleich, weiß nicht wie das für eine begründung reicht, dass die studenten nach dem datum dürfen und die davor nicht.
wär nett, wenn du berichtest, danke!
hallo ihr lieben,
ich war im jahr 2008 bis 2009 inskribiert in wire.
aufgrund meiner arbeit, weider exmatrikuliert und okt 2010 wieder inskribiert.
ist man ab august 2009 inskribiert, kann man ja auch anwalt usw unter best. voraussetzungen werden.
was zählt da bei mir? 2008 schon?
lg
ich würd sagen 2008, meines wissen wann du das 1. mal das studium aufgenommen hast.
Auf einmal gehts.
--> http://www.juristenblatt.at/index.php?id=250
Die Quellen würden mich allerdings doch interessieren. Bzw. würd ich gern die original Dokumente, die das belegen sehen.
Wenn jemand was genaueres über die Quellen weis wärs super. Bzw könnte man diese Scans auch online stellen.
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