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Thema: Fragen über Fragen zu Steckel-Stoff ;-)

  1. #1
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Fragen über Fragen zu Steckel-Stoff ;-)

    Hallo hab da ein paar Fragen zum Stoff:

    Führt jeder Ertrag auch einmal zu einer Einzahlung?

    immer, in der Regel, nein


    Flüssige Mittel = handelsrechtl. Gewinn?

    nie, am Ende jeder Periode (das wohl eher nicht), über ges. Lebensdauer des U.


    Gehört zur G+V auch Erfolgs- bzw. Gewinnverwendungsrechnung?



    Wann tritt bei Anlagenbeschaffung Erfolgsefekt ein?

    Bei Inbetriebnahme oder bei Afa?

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 13
    Avatar von lister_yu
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    hallo

    bei den ersten zwei bin ich mir selber nicht 100% sicher.

    die erfolgsrechnung ist die g+v rechnung. die gewinnverwendungsrechnung (ergebnisverwenundgsrechnung) stellt in einer kapitalgesellschaft eine verbindung aus bilanz und g+v her. mit der gewinnverwendung werden die im geschäftsjahr erzielten gewinne nach abzug der ausschüttungen (dividenden) entweder den rücklagen zugewiesen, oder in der bilanz als gewinnvortrag ausgwiesen.

    bei der letzen (anlagenbeschaffung) tritt der erfolgseffekt bei der inbetriebnahme (=verwendung laut folien) ein.

    hoffe ich liege damit richtig.

  3. #3
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    Hi!

    Führt jeder Ertrag auch einmal zu einer Einzahlung?
    in der Regel

    Flüssige Mittel = handelsrechtl. Gewinn?
    über ges. Lebensdauer des U.

    Gehört zur G+V auch Erfolgs- bzw. Gewinnverwendungsrechnung?
    würde nein sagen, nur die ErfolgsERMITTLUNGSrechnung

    Wann tritt bei einer Anlagenbeschaffung der Erfolgseffekt ein?
    Inbetriebnahme (Beschaffungsprozess: E=Verwendung)

    Hoffe ich liege mit meinen Anworten richtig und konnte Dir behilflich sein!

    Lg
    Silbergabel

  4. #4
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    ...war 1 Minute zu spät dran...

  5. #5
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    Hallo,
    danke für die Antworten.

    Und nochmal zur Gewinnverwendungsrechnung:
    also in seinen Folien steht bei der Übersicht der G+V als letzter Schritt vom Jüb zum Bilanzgewinn die Gewinnverwendung. Aber die Frage ist halt, ob der Bilanzgewinn noch zur G+V zählt. Eigentlich ja nicht, oder ??????

  6. #6
    Golden Member Bewertungspunkte: 13
    Avatar von lister_yu
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    hoffe ich verstehe die frage von dir richtig.

    der bilanzgewinn gehört irgendwie zur bilanz und zur g+v (erkläre das gleich). der gewinn/verlust der bilanz muss ja dem gewinn/verlust der g+v gleichen. der bilanzgwinn gehört darum nach meiner meinung zur bilanz und auch zur g+v.

    was haltet ihr davon.

  7. #7
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    Avatar von skelly
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    der erfolgseffekt bei anlagenbeschaffung tritt erst über die abschreibung ein, nicht schon bei inbetriebnahme (hat er bei seinem zettel extra dazugesagt...)

  8. #8
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    stimmt, bei ANLAGEN erst über Afa

    Pircher würde sagen, das ist eine HGF - aber bei Steckel gibt´s eigentlich nur solche...

  9. #9
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Also bei der periodischen Verbrauchserfassung der Anlage? Dieser Begriff stammt doch aus der KORE, oder? Die frage ist nämlich, ab wann Abschreibungen getätigt werden. Dies ist doch genau ab der Inbetriebnahme der Fall.
    ARRRRRRRGH- ich werd noch verrückt mit dieser Wortdreherei! Echt, so ein Schmarrn, als ob man da was dabei lernt...

  10. #10
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    ...also ich denk, dass das mit der periodischen V.erfassung Humbug ist, weil es an sich nichts über die Afa aussagt. Diese kann nämlich sowohl linear, degressiv, leistungsabhängig etc. erfolgen. Daher müsste "Inbetriebnahme" wohl doch stimmen ?!?!?!?!?!?

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