Kann mir mal bitte jemand genau erklären, wann ich bei welcher Behörde Beschwerde gegen einen Bescheid oder eine Verordnung einlegen kann!? Ich mein, VwGH und VfGH sind mir klar! Aber woher weiss ich was die nächsthöhere Behörde ist? (also 2.Instanz)
Das mit dem UVS versteh ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht! Entweder ich versteh einfach nicht, wann man Beschwerde beim UVS einlegen kann, oder manche Referate sind nicht korrekt ausgearbeitet!
Bitte um Hilfe!!!
Lg Alex
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