Ad 16:Zitat von buchi
Der NR kann aber einen Beharrungbeschluss fassen und das Veto des BR quasi "overrulen". Der BR kann daher de-facto das Zustande Kommen eines Gesetzes nicht verhindern (nur aufschieben).
Ad 17:
Nach der dritten Lesung geht das Gesetz zur Begutachtung an den Bundesrat. Der kann:
a) keinen Einspruch erheben
b) Einspruch erheben (dann siehe oben, Punkt 16)
c) 8 Wochen lang nichts tun
Danach muss bei gewissen Gesetzen (Baugesetzen der Verfassung!) zwingend eine Volksabstimmung durchgeführt werden, i.allg. aber ist das aber nicht nötig.
Dann erfolgt die Beurkundung durch den BPräs.
Schlussendlich erfolgt die Kundmachung im Bundesgesetzblatt.
Anmerkung aus konkretem Anlass: Diese Woche hat BPräs Fischer als erster Präsident unserer Republik die Beurkundung eines Gesetzes verweigert, und zwar ging es um die Novelle zur Gewerbeordnung, da diese rückwirkend vor den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Strafandrohungen vorgesehen hat, was BPräs Fischer als verfassungwidrig angesehen hat, und deswegen die Unterschrift verweigert.
Ad 19:
Ich hätte die Frage letzten Freitag so verstanden: "Nennen Sie drei große Bereiche unserers Verwaltungsrechts!". Die Auswahl wäre dann recht groß:
Gewerbeordnung, Abgabenordnung, Schulgesetz, Polizeigesetz, SV-Gesetz, und viele (hundert?) andere.
Lesezeichen