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Thema: gebundene wahlfächer

  1. #1
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    gebundene wahlfächer

    hallo,

    mich interessiert wie das ab dem 2. abschnitt läuft. zuerst muss man den ersten teil aus dem 2. abschnitt machen und dann den 2.? ist das richtig? und die gebundenen wahlfächer? muss man die alle machen oder nur ein paar daraus auswählen? wenn ja wie viele? und die wahlfächer müssen auch gemacht sein bevor man den 2. teil des 2. abschnitts macht?

    danke und lg!

  2. #2
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    Avatar von Ferrari
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    alsoooo... von den gebundenen wahlfächern musst du insgesamt 15 semesterstunden machen, und natürlich kannst du zb AR 2 erst nach AR 1 machen, aber bis auf diese vorgabe kannst du die reihenfolge selbst wählen. Du kannst also auch die gebundenen zugleich mit den Pflichtfächern machen, sie sind nicht unbedingt voraussetzung (außer es ist eben ein 2er kurs).
    den 2. teil des 2. abschnitts (die interdisziplinären fächer) kannst du erst machen, wenn du alle pflichtfächer und gebundenen wahlpflichtfächer, bis auf eine, gemacht hast! vorher gehts nicht.
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  3. #3
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    vielen lieben dank für deine antwort, ferrari! hab aber noch eine frage. den 2. teil kann ich erst machen, wenn ich die 15 semesterstunden der gebundenen wahlfächer habe, oder? alle muss ich ja nicht machen?
    sag schon mal danke im voraus!

  4. #4
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    Zitat Zitat von csag2534
    vielen lieben dank für deine antwort, ferrari! hab aber noch eine frage. den 2. teil kann ich erst machen, wenn ich die 15 semesterstunden der gebundenen wahlfächer habe, oder? alle muss ich ja nicht machen?
    sag schon mal danke im voraus!

    Genau! - InterDis kann man erst machen wenn alle bis auf eine Prüfung abgelegt sind. Die fehlende Prüfung kann sowohl ein Pflichtfach des zweiten Abschnittes sein, als auch ein gebundenes Wahlfach.

    Bei den gebunden Wahlfächern "reichen" 15 Stunden. Hat man mehr, so kann man sie als freie Wahlfächer anrechnen lassen.

  5. #5
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    Frage

    Gibts da vielleicht irgendein bildhaft dargestelltes Schema oder eine Art Liste in welcher Reihenfolge man die Prüfungen im 2. Abschnitt (WiRecht) machen muss?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

  6. #6
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    Avatar von birgit09
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    das ist alles was ich dir von meiner hilfe anbieten kann, vielleicht brings dir was!
    lg
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  7. #7
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    Avatar von Ferrari
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    also im studienplan ist das eigentlich alles beschrieben (der zweite anhang)
    „Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost

  8. #8
    Member Bewertungspunkte: 3

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    Zitat Zitat von csad7416
    Gibts da vielleicht irgendein bildhaft dargestelltes Schema oder eine Art Liste in welcher Reihenfolge man die Prüfungen im 2. Abschnitt (WiRecht) machen muss?

    Danke schon mal für eure Hilfe!
    Naja, Reihenfolge direkt keine, nur hinsichtlich der Interdisziplinären Fächer die Voraussetzung, dass man aus denen erst Prüfungen ablegen kann, wenn nicht mehr als eine Prüfungs des ersten Abschnittes fehlt. Davon erfasst sind die Pflichtfächer und die gebundenen Fächer des zweiten Abschnittes. Die freien Wahlfächer bleiben dabei unberücksichtigt.

    Generell empfehlenswert ist mE, dass man Prüfungen aus den Pflichtfächern und dazu korrespondierende Prüfungen aus den gebundenen Fächern knapp hintereinander macht, z.B. zuerst AR1 und dann im Folgemonat gleich AR2.

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