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Thema: Frage bei Barta

  1. #1
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    Avatar von bagu1
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    Frage bei Barta

    Hi!

    Kann mir jemand den unterschied zwischen Mägnel in der Wurzel, Mängel in der Abwiklung und Willensmängel erklären?

    Was sit das Reugeld?

    UNterschied Werkvertrag, Auftrag, Dienstvertrag? (Unterschied auch iB auf die Leistung)

    Unterschied Pfändung und Verpfändung?

    LG Bagu1

    Danke im Voraus!

  2. #2
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    Hab zwar auch Bartha dieses Semester, bin aber noch nicht richtig dazugekommen, den Stoff durchzuschauen.

    Rein vom Hausverstand her würd ich aber sagen, dass "Pfändung" etwas ist, das nicht freiwillig von dir ausgeht, im Gegenteil dazu "Verpfändung" aber etwas ist, was du selber machst.

    Wenn ich meine Uhr verpfände, dann geh ich zum Pfandladen, und lass mir für sie Geld geben. Ich wollte das tun.

    Wenn meine Uhr gepfändet wird, dann wurde sie mir weggenommen, um etwaige Schulden abzudecken. Das wollte ich (zumindest in den meisten Fällen ist es so ) nicht tun.

  3. #3
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Mängel in der Wurzel: wenn bereits der Vertrag nicht richtig zustande kommt
    Mängel in der Abwicklung: wenn der Vertrag passen würde, jedoch die Vertragserfüllung nicht passt (Lieferzeit oder -ort wird nicht eingehalten z.B.)
    hoffe ich konnte helfen

  4. #4
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    Danke euch beiden!

    Hab mir diese alten Klausuren vom Barta angeschaut und bin drauf gekommen, dass er auch Sachen aus seinem Proseminar bringt. Aber ich hab weder ihn noch den Jordan. Hab den Binder und der macht nur Fälle und keinen richtigen Theorie unterricht. Echt sch...

    LG Barbara

  5. #5
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    zu Reugeld siehe § 909 ABGB!

  6. #6
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    Hab gehört und auch alte Klausuren gesehen, dass Barta (bzw. Jordan) auch Sachen fragen was im Proseminar durchgemacht wurde.

    Kann mir das jemand bestätigen?!?

    Bin bei Binder im Proseminar und hab natürlich von den anderen Proseminaren keine Ahnung.

    LG Bagu1

  7. #7
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    Vielleicht noch eines:

    Ist eine Komposition der Rolluing stones eine Körperliche óder unkörperliche Sache?

    Hab beides gesehen, also weiss ich es nicht genau.

    Wenn man es auf dem Papier vor einem sieht würde ich es als körperlich bezeichnen.

    Aber weil es jemand ja im Kopf geschaffen hat und mir vielleicht vorspielt?

    Ich würde sie als körperlich bezeichnen, aber ist das richtig?

  8. #8
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    würde sagen unkörperlich, weil das was die komposition ausmacht ist die melodie und nicht eine anordnung von knöpfen und hälsen auf liniertem papier.

    lgb

  9. #9
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    Avatar von bagu1
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    Danke Bach, so hätte ich auch gedacht!

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