meiner meinung nach inkl. der allgemeinen wahlfächer
hallo,
nachdem durch die umstellung und die frage umsteigen auf bachelor oder nicht, allerhand informationen kursieren meine frage:
ab wann gilt der 1. abschnitt als abgeschlossen?
a) wenn man alle vorgesehenen vo/ps/se inkl. wahlfächern abgeschlossen hat (d.h. ich könnte auch ein wahlfächer vom 1. abschnitt später machen und inzwischen mit dem 2. beginnen...)
oder
b) wenn man alle vorgesehenen vo/ps/se excl. wahlfächern abgeschlossen hat
danke
"für weise ist es eine Sache des Wissens, für grobsinnige eine Sache des Glaubens" (Meister Eckehart)
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"der Weise ist nicht...reich. Sondern umgekehrt, wer reich ist, möchte als weise bezeichnet werden." (Thomas Hobbes)
meiner meinung nach inkl. der allgemeinen wahlfächer
Hierzu meine Info von der ÖH:Zitat von csag6116
Sie haben mir auch empfohlen, ein Nebenfach offenzulassen, damit ich den Zeitraum des ersten Abschnitts noch ausnutzen kann.Wir haben uns bei der Rechtsabteilung erkundigt und die haben uns mitgeteilt,
dass der zweite Abschnitt mit dem Bestehen der letzten Prüfung des ersten
Abschnittes beginnt.
ok, danke für die schnelle hilfe
"für weise ist es eine Sache des Wissens, für grobsinnige eine Sache des Glaubens" (Meister Eckehart)
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"der Weise ist nicht...reich. Sondern umgekehrt, wer reich ist, möchte als weise bezeichnet werden." (Thomas Hobbes)
Das was Corle geschrieben hat, stimmt schon. Der 1. Abschnitt ist mit der letzten Prüfung abgeschlossen. Aber bei Powi ist die Sache doch etwas anderes. Nehmen wir an, du machst jetzt etwas aus Verwaltungs- und Verfassungsrecht, VWL oder Englisch als Wahlfach für den 2. Abschnitt, dann könntest du das auch als Wahlfach für den 1. Abschnitt anrechnen lassen und somit hättest du den 1. Abschnitt bereits abgeschlossen. Weiß auch nicht genau Bescheid.
Ich jedenfalls gehe auf Nummer sicher und lasse die Methoden-Vorlesung noch beiseite.
Wäre aber interessant zu wissen, was wirklich stimmt.
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Oh stimmt, hab mich auf BWL bezogen.
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