Ich beantworte mir die Frage nun selber
Lt. ÖH muß ich die ELV noch machen.
Lt. Prüfungsreferat brauch ich sie nicht machen.
Leider ist es nun zu spät, sich vom Kurs noch abzumelden, naja eine Klausur mehr oder weniger, auch schon wurscht
Hi,
ich studiere BWL nachm alten Studienplan. Da der 1. Abschnitt ident mit VWL ist, nochmal meine Frage: Muß ich die ELV VWL noch machen um mir 1. Abschnitt VWL anrechnen lassen zu können oder langts wenn ich ELV BWL mal gemacht habe und sozusagen mit dem 1. Abschnitt BWL fertig werden würde?
Danke
C.
Ich beantworte mir die Frage nun selber
Lt. ÖH muß ich die ELV noch machen.
Lt. Prüfungsreferat brauch ich sie nicht machen.
Leider ist es nun zu spät, sich vom Kurs noch abzumelden, naja eine Klausur mehr oder weniger, auch schon wurscht
also ich werd mir auch bald n paar kurse anrechnen lassen, aber soviel ich gehört habe ist die ELV nicht von nöten, vorausgesetzt man hat eben schon die kurse, für die sie (eigentlich) voraussetzung wären.
„Glück macht durch Höhe wett, was ihm an Länge fehlt." Robert Frost
Lt. einer anderer Auskunft vom Prüfungsreferat soll ich mich direkt an den Prof. Sendelhofer wenden
3 verschiedene Leute, 3 verschiedene Aussagen.
Typisch,
wenn du dort warst kannst du uns bitte bescheid geben ?
Mich betrifft es nämlich auch.
Naja, da ich den Kurs eh schon zugeteilt habe, werd ich die Klausur natürlich machen, aber wohl nie in den Kurs gehen. Schade um den Kursplatz eigentlich, wenn ich ihn dann doch nicht gebraucht hätte. Werd mal schauen ob ich was erfahren kann.
Hier ist Antwort
Anerkennungsregelungen im Rahmen der Änderung der
Studienpläne im SoSe 2005
- Abgeschlossener 1. Studienabschnitt aus BWL, IWW, VWL oder Wipäd:
Bei einem Wechsel der Studienrichtung (z.B. BWL, VWL, IWW oder Wipäd) wird die
dreistündige Einführungsveranstaltung anerkannt.
Ausnahme: Bei einem Wechsel zur Studienrichtung Wirtschaftspädagogik muss die
einstündige Veranstaltung „Grundlagen der Wirtschaftspädagogik“ absolviert werden.
Diese Regelung gilt nicht nur für den Wechsel einer Studienrichtung, sondern auch für ein
Doppelstudium.
- Einzelne Kurse des ersten Studienabschnitts aus BWL, IWW, VWL oder Wipäd
sind bereits absolviert:
o bei positiv bestandenem Kurs BWL 1 wird die einstündige Veranstaltung „Grundlagen
der Buchhaltung und Bilanzierung“ anerkannt
o bei positiv bestandenem Kurs Mathematik/Statistik 1 wird die einstündige
Veranstaltung „Grundlagen der Mathematik“ anerkannt
o bei positiv bestandenen Kursen BWL 2 und BWL 3 wird die einstündige Veranstaltung
„Grundlagen der Betriebswirtschaft“ anerkannt
o bei positiv bestandenen Kursen VWL 1 und VWL 2 wird die einstündige Veranstaltung
„Grundlagen der Volkswirtschaft“ anerkannt
o bei positiv bestandenen Kursen Erziehungswissenschaft 1 und Wirtschaftspädagogik 1
wird die einstündige Veranstaltung „Grundlagen der Wirtschaftspädagogik“
anerkannt
Diese Regelung gilt nur für Kurse, die vor dem 30.9.2005 absolviert wurden.
- Studierenden, denen noch Kurse vom ersten Abschnitt fehlen und die von dieser Regelung
betroffen sind, wird empfohlen, ihre vom ersten Abschnitt noch ausstehenden Kurse im
Rahmen der bisherigen Studienrichtung zu absolvieren, damit sie nicht in die
Studieneingangsphase fallen. In Ausnahmefällen können die Bestimmungen der
Studieneingangsphase entfallen (z.B. abgeschlossenes Studium BWL und zusätzliches
Absolvieren der Studienrichtung Wirtschaftspädagogik).
- Die Anerkennung erfolgt durch die Studienbeauftragten der jeweiligen Studienrichtung.
LG
Kurt
kurt
Wow, danke Kurt!
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