Hallo miteinander,
ich weiss, in diesem Forum herrscht erstens schon lange wieder Ruhe und zweitens möchte ich mich auch nicht wirklich einmischen, da ich BWL 1 zum Glück schon länger hinter mich gebracht habe...
Nur so viel: Frau Flunger verwendet in ihrem Proseminar oftmals 1:1 Beispiele aus einem Übungsbuch - ist mir beim Lernen aufgefallen!! - so weit ich mich erinnern kann, war auch ein "Weinbeispiel" darunter...
Damit möchte ich als "Aussenstehende" eigentlich nur darauf aufmerksam machen, dass dieses Beispiel in der Klausur nicht unbedingt auf eine Bevorzugung/Benachteiligung von diesen oder jenen Studentinnen hinaus laufen muss sondern auch purer Zufall sein könnte...!!??
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