ich habe zwei prüfungen als wahlfächer für bwl gemacht, allerdings mit dem hintergedanken, mir diese prüfungen später auf ein anderes studium anrechnen zu lassen.
wenn aber bwl abgeschlossen ist - kann ich mir dann diese wahlfächer überhaupt noch auf ein anderes studium anrechnen lassen oder sind die dann auch "abgeschlossen"?
anderes szenario: es werden prüfungen über bwl abgelegt, allerdings gebe ich sie beim einreichen des 2.abschnitts nicht als wahlfächer an und das studium wird abgeschlossen. bleiben die dann trotzdem "erhalten" zum anrechnen?
Lesezeichen