Ja es ist generell möglich.
Ich weiss nicht welche Kurse dir noch fehlen, aber es ist so wenn dir zB ein VWL Kurs noch fehlt dann nimmt dich keiner im 2. Abschnitt.
Wer wirklich locker ist bei den Kursen sind die Rechtler.
Bei SBWL / ABWL verlangen die Meisten den gesamten ersten Abschnitt.
Würd mich aber direkt mit den Leitern in Verbindung setzen.
Von den Punkten her kann ich dir leider nicht sagen was nötig ist.
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