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Thema: Anrechnung für Jus

  1. #1
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    Anrechnung für Jus

    Hallo und speziell an lukas

    Bin dieses semester mit BWL fertig - und wollte im SS mit Jus beginnen - jetzt wollte ich fragen wie es mit der anrechnung aussieht. was kann ich mir genau im Jus Studienplan anrechnen lassen? Vielleicht hat ja jemand damit erfahrung

  2. #2
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    Hi!

    Ich kann dir jetzt nur sicher helfen was den 1. Abschnitt JUS betrifft!

    BWL I und VWL I kannst du dir für die Wirtschaftsprüfung in JUS anrechnen und Recht I und II für die Einführung in die Rechtswissenschaften.

    Die freien Wahlfächer kannst du dir sicher gegenseitig anrechnen lassen.

    Im 2. Abschnitt weiß ich es nicht genau:
    Finanzrecht (Kurs Sowi) kannst du dir die Fachprüfung in JUS anrechnen lassen. Bei Arbeitsrecht, Handelsrecht und Europarecht kann ich dir leider nicht sicher sagen. Europarecht kann sein, dass du dir den Kurs Sowi (wie bei Finanzrecht) für die Fachprüfung JUS anrechnen kannst, weil ja der Sowi Kurs 5 Stunden hat und die Fachprüfung JUS nur 3 stündig ist.

    HOffe ich konnte dir ein wenig helfen.

    Berni

  3. #3
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    danke, besteht die möglichkeit den 1. Abschnitt in einem semester durchzuziehen - wenn das mit der anrechnung klappt - könnte es gehn.

  4. #4
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    Hi!

    Ja ist sicherlich möglich, wenn du dich dahinterklemmst!

    Anfang des SS 04 musst du die Rechtsgeschichte FP machen. Diese kannst auch ohne zu den VO hinzugehen schaffen (bei mir wars so). Übung würde ich dann in röm. Recht und Strafrecht (Scheil, tipp von mir) machen. Ende Mai die röm. Recht FP und Ende Juni die Prüfung in Strafrecht (die ist ziemlich groß, 6 Bücher zu 250 Seiten + Kodex), vielleicht verlegst du die auf Anfang des WS 04/05.

    Berni

    P.S.: Wegen den Scheinen in röm. Recht und Rechtsgeschichte frag lieber bei der Fakultätsvertretung JUS nach (bedingte Zulassung zu FP, FP verfällt wenn du nicht einen Monat nachher den UE Schein ablieferst). Wie gesagt informier dich bei der ÖH!

  5. #5
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    kann ich Rechtsgeschichte FP ohne irgendwelche übungen abzuliefern machen? wie siehts mit der anmeldung aus?

  6. #6
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    Avatar von csae3200
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    anrechnungen

    also von bwl auf jus kannst du dir soviel ich weiß im ersten abschnitt anrechnen lassen:

    - recht I als "einführung in die rechtswissenschaften"
    - bwl I zusammen mit vwl I oder vwl II als "wirtschaft"

    es soll mich bitte jemand korrigieren, wenn das nicht stimmt.

    weiß zufällig auch jemand, was man sich im zweiten abschnitt ungefähr anrechnen lassen kann (bwl auf jus; jus auf bwl)?

  7. #7
    Senior Member Bewertungspunkte: 0

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    Was ich weiß kannst du die FP Rechtsgeschichte ohne einen Übung gemacht zu haben machen. Du musst ja nur eine Übung aus den beiden Fächern machen (Rechtsgeschichte u. röm. Recht). Frag aber bei der FV Jus nach, die können dir das genauer sagen (mit beschränkter Zulassung usw.).

    Du meldest dich ganz normal zur FP beim Prüfungsreferat JUS an. Du musst ein Formular ausfüllen (bekommst du bei dem Kasten neben dem Prüfungsreferat) und dann einwerfen in den Briefkasten vor dem Prüfungsreferat. Die Anmeldungtermine und Prüfungstermine für das SS 04 findest du auf www.juristenblatt.at. Die genauen Prüfungstermine dann am Aushang beim Dekanat.

    Berni

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